Von allen aktiven Mitgliedern sind jährlich 10 Arbeitsstunden an den dafür vorgesehenen Arbeitsdiensten
zu leisten
Es besteht auch die Möglichkeit außerplanmäßig Arbeitsstunden zu leisten, sprechen Sie diesbezüglich
bitte mit dem Vorstand
Bei Kindern unter 12 Jahren können die Eltern beim ableisten der Arbeitsstunden helfen
Die geleisteten Stunden müssen vom Vorstandsmitglied, das den Arbeitsdienst geleitet hat gegengezeichnet
werden
Gültig sind nur gegengezeichnete Stunden
Die Protokolle verbleiben im Verein
Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Protokolle bis spätestens 31.12. des jeweiligen
Jahres korrekt geführt und alle geleisteten Stunden eingetragen sind